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Wettbewerbsbestimmungen des "Ziel-60-Marathonwettbewerbs"

1.Wettbewerbsgedanke

Beim "Ziel-60-Marathonwettbewerb" sind 60 Marathonläufe zu absolvieren, bei denen innerhalb eines Zeitrahmens von 60 Minuten in jeder einzelnen Minute eine Zielankunft erfolgt sein muss.

2. Für den Wettbewerb uneingeschränkt gewertete Marathonläufe

- Jeder klassische Marathonlauf oder Ultralanglauf über eine amtlich vermessene Strecke von mindestens 42,195 km, der im Rahmen eines Wettkampfes mit offizieller Zeitnahme stattfindet. Hierzu gehört auch jeder Team-Marathon.

- Jeder klassische Marathonlauf über eine amtlich vermessene Strecke von 42,195 km, der im Rahmen eines Triathlon- oder Duathlonwettkampfes mit offizieller Zeitnahme für jede einzelne Teildisziplin stattfindet.

- Jede offiziell dokumentierte Zwischenzeitnahme beim Durchlauf der Marathondistanz oder längerer Strecke im Rahmen eines Ultralanglaufs auf dem ersten Streckenabschnitt.

- Jede offiziell dokumentierte Zeitnahme mit mindestens der Marathondistanz für eine Etappe im Rahmen eines Etappenlaufs.

3. Für den Wettbewerb eingeschränkt gewertete Marathonläufe (Jokerläufe)

- Ein Staffel-Marathonlauf über eine amtlich vermessene Strecke von 42,195 km, mit höchstens 6 Läufern einer Mannschaft, bei dem der Teilnehmer am "Ziel-60-Marathon" mindestens 7 km (1/6 der Strecke) laufen und als Schlussläufer (zur Erreichung der Zielzeit) über die Ziellinie kommen muss.

- Ein Etappenlauf, bestehend aus maximal 4 Etappen, bei dem der Start der ersten Etappe und der Zieleinlauf der letzten Etappe innerhalb von 24 Stunden liegen muss und die Gesamtstrecke der Etappen aufaddiert die klassische Marathondistanz von 42,195 km ergibt. Dabei kann es sich um verschiedene Veranstaltungen handeln (Beispiel: 2 Halbmarathonläufe an einem Wochenende, Sa und So).

- Ein beliebiger, frei wählbarer Langstrecken-Wettkampf, der ausschließlich durch eigene Muskelkraft zu bewältigen ist und mindestens über die klassische Marathondistanz von 42, 195 km gehen muss (Beispiele: eine Winterlaufserie über 10 km + 15 km + 20 km od. HM, ein Kurz-Triathlon, ein Duathlon, etc.).

- Eine Freundschaftzeit, d.h. ein Marathonlauf, den jemand anderes (Partner/in, Freund/in, Sportkamerad/in) für Sie bestritten hat und dessen Zeit sie/er Ihnen schenkt.

Für die o.a. 4 Jokerläufe gilt, dass von Ihnen ein klassischer Marathonlauf über eine amtlich vermessene Strecke von 42,195 km im Rahmen eines Wettkampfes mit offizieller Zeitnahme als Ausgleichslauf mit einer beliebigen Zeit, möglichst jedoch innerhalb des gewählten Zeitrahmens (siehe Punkt 6), gelaufen werden bzw. worden sein muss. Der Ausgleichslauf kann natürlich nicht auch noch direkt für den "Ziel-60-Marathon" gewertet werden.

Jeder der o.a. 4 Jokerläufe darf nur einmal in Anspruch genommen werden.

Die o.a. Jokerläufe dürfen weder die schnellste noch die langsamste Zeit des "Ziel-60 Marathonwettbewerbs" sein.

4. Auswahl der Laufveranstaltungen

Die unter Punkt 2 und 3 aufgeführten Wettbewerbe können an jedem beliebigen Veranstaltungsort absolviert werden. Jeder Veranstaltungsort kann mehrfach gewählt werden (Beispiel: jedes Jahr im Frühjahr Hamburg, im Herbst Berlin). Im Idealfall sind die 60 Läufe (zzgl. evtl. Ausgleichsläufe) an 60 verschiedenen Veranstaltungsorten zu absolvieren, was mit einem besonderen Vermerk im Zertifikat gewürdigt wird (Tipp: Auf verschiedenen - vorher jeweils unbekannten - Strecken zu laufen, erhöht den Reiz des "Ziel-60-Marathons").

Selbstverständlich können auch Veranstaltungsorte im Ausland gewählt werden, wenn sie den unter 2 und 3 aufgeführten Bedingung entsprechen. Im Idealfall kann auf jedem der 5 Kontinente ein Lauf absolviert worden sein, was mit einem besonderen Vermerk im Zertifikat gewürdigt wird.

Jeder gemeldete Lauf kann jederzeit durch einen anderen Lauf mit gleicher Minutenzeit ersetzt werden, um z.B. einen mehrfach gelaufenen Veranstaltungsort durch einen noch nicht gemeldeten Veranstaltungsort zu ersetzen. Der zu ersetzende Lauf verfällt oder kann als Ausgleichslauf (siehe Punkt 3) gewertet werden.

5. Nachweis der erzielten Laufzeiten

Jeder unter Punkt 2 und 3 aufgeführte Wettbewerb verfügt über eine offizielle Zeitnahme. Es kann selbstverständlich nur diese offizielle Zeit gewertet werden. Jede gelaufene Zeit ist auf Nachfrage durch Kopie der Urkunde, eine Kopie des entsprechenden Teils der Ergebnisliste oder jede sonstige offizielle Bestätigung nachzuweisen. Eine Zwischenzeit (Punkt 2 Abs. 3) oder eine Zeit einer Etappe (Punkt 2 Abs. 4) ist immer nachzuweisen. In Zeiten des Internet ist auch der Ausdruck der Internetseite aus dem Ergebnisdienst des Veranstalters als Nachweis möglich. (Tipp: Leider stimmt die persönlich gestoppte Zeit ab und zu nicht mit der offiziellen Zeit überein. Vergleichen Sie die offizielle Zeit mit Ihrer Zeit möglichst sofort nach Abschluß der Veranstaltung. Versuchen Sie bei Differenzen einen Nachweis über die von Ihnen selbst gestoppte Zeit zu erhalten, sofern dies gerechtfertigt erscheint.)

Seit einiger Zeit wird in vielen Marathonläufen die Zeitmessung mittels Chip vorgenommen. Dadurch erhält man sogenannte Bruttozeiten (vom Startschuß bis zum Überschreiten der Ziellinie) und Nettozeiten (vom Überschreiten der Startlinie bis zum Überschreiten der Ziellinie). Für den "Ziel-60-Marathon" können Sie frei wählen, welche Zeit von Ihnen gemeldet wird.

6. Der 60-minütige Zeitrahmen

Jede Läuferin und jeder Läufer kann sich den 60-minütigen Zeitrahmen selbst vorgeben. Die "Eckpfeiler" (schnellster und langsamster Lauf) können nach jedem Lauf verschoben werden, so dass Sie sich mit jedem Lauf verbessern oder sich nach dem besten Lauf etwas mehr Zeit lassen und das Laufen mehr genießen können, oder aber Sie versuchen nach einem Zwischentief noch einmal die bis dahin gültige persönliche Bestzeit zu unterbieten.

7. Dauer des "Ziel-60-Marathonwettbewerbs"

Der "Ziel-60-Marathonwettbewerb" kann in jedem beliebigen Zeitraum vom Teilnehmer absolviert werden. Er kann zu einer Lebensaufgabe werden (Beispiel: ein Lauf im Jahr) oder im Schnellgang stattfinden (Beispiel: 60 Läufe in einem Jahr). Letztere Form ist eher unwahrscheinlich. Eine besondere Herausforderung ist die Absolvierung der 60 Läufe in 60 Monaten, was mit einem Vermerk im Zertifikat gewürdigt wird.

Zwischen den einzelnen Läufen sollte der Zeitraum jedoch 3 Jahre möglichst nicht überschreiten, da aufgrund der Teilnahmebedingungen (siehe dort) ansonsten von einer Aufgabe des Wettbewerbs ausgegangen wird. In besonderen Ausnahmefällen (lange Krankheit, längerer Auslandsaufenthalt etc.) ist eine Wiederaufnahme in den Wettbewerb möglich, wenn abzusehen ist, dass der Teilnehmer den "Ziel-60-Marathonwettbewerb" abschließen wird.

8. Anzahl der "Ziel-60-Marathonwettbewerbe"

Jede Läuferin und jeder Läufer kann bei genügender Anzahl absolvierter Marathonläufe mehrere Wettbewerbe beginnen und möglichst auch beenden. Der Zeitrahmen der verschiedenen Wettbewerbe kann sich decken oder überschneiden. Die Läufe mit gleicher Minutenzeit müssen für den einzelnen Wettbewerb selbstverständlich bei verschiedenen Veranstaltungen gelaufen werden oder worden sein.

9. Beginn des Wettbewerbs

Der Wettbewerb beginnt für den Teilnehmer mit der Anmeldung und der Anerkennung der Teilnahmebedingungen (siehe dort). Die für den Wettbewerb zu wertenden Marathonläufe können bereits alle oder teilweise vor Beginn des Wettbewerbs absolviert worden sein.

10. Ende des Wettbewerbs

Ein Wettbewerb gilt als beendet (vorbehaltlich der in den Teilnahmebedingungen genannten Ausschlussgründe), wenn der Teilnehmer den vorstehenden Bestimmungen entsprechend 60 Läufe (zzgl. evtl. Ausgleichsläufe) absolviert hat.

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